
Dauer der Arbeitslosigkeit | bisher | Hartz IV |
Bis 1 Jahr | Arbeitslosengeld | Arbeitslosengeld I auf Niveau des bisherigen Arbeitslosengeldes |
Nach 1 Jahr | Arbeitslosenhilfe | ALG II + Zuschläge |
Nach 2 Jahren | Arbeitslosenhilfe | ALG II + 1/2 Zuschläge |
Nach 3 Jahren | Arbeitslosenhilfe | ALG II, in etwa auf Niveau der Sozialhilfe |
Der Regelsatz des Arbeitslosengeld II liegt monatlich bei 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten. Für Paare und Kinder ändert sich dieser Regelsatz. Dazu kommen noch bestimmte Zuschläge. Einen genauen Überblick bietet die folgende Übersicht:
Pauschalierte Regelleistungen (RL) bei Arbeitslosengeld II
Alleinstehend oder Alleiner ziehend |
Sonstige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft |
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Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebens-jahres jeweils |
Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebens-jahres jeweils |
Partner ab Beginn des 18. Lebens-jahres jeweils |
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100% | 60% | 80% | 90% | |
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Alte Länder einschl. Berlin (Ost) | 345 Euro | 207 Euro | 276 Euro | 310,50 Euro |
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Neue Länder | 331 Euro | 199 Euro | 265 Euro | 298 Euro |
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jeweils zuzüglich
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Die Regelleistung wird jedes Jahr zum 1. Juli entsprechend der Rentenanpassung erhöht.
In Bezug auf das Arbeitslosengeld wird es bei Hartz IV keine Veränderungen geben. Das bedeutet, dass derjenige, der arbeitslos wird, zunächst für ein Jahr das herkömmliche Arbeitslosengeld, zukünftig Arbeitslosengeld I genannt, in Höhe von 67% mit Kindern und 60% ohne Kinder seines bisherigen Nettoentgelts bekommt.
Für über 55-Jährige wird das Arbeitslosengeld 18 Monate gezahlt. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2006: Bis dahin gilt noch eine Übergangsregelung mit Bezugszeiten für das bisherige Arbeitslosengeld von bis zu 32 Monaten für über 57-Jährige, 26 Monaten für über 52-Jährige, 22 Monaten für über 47-Jährige und 18 Monaten für über 45-Jährige.